Anschlussgesuch

Wir sind eine privatrechtliche Institution mit öffentlichem Leistungsauftrag. Unsere Leistungen und Preise basieren auf dem Wasserversorgungsreglement und der Vollzugsverordnung.

Für den Anschluss an unser Wasserleitungsnetz sowie bei Erweiterungsbauten und Investitionen fallen Anschlussgebühren an. Anschlussgesuche sind mit dem Deklarationsformular einzureichen. Die genauen Gebühren und Tarife sind in der Vollzugsverordnung geregelt.

Anschlussgesuch für Notfallversorgung

Infolge Wasserknappheit ist ein Wasserbezug ab dem Leitungsnetz der Wasserversorgung Grosswangen AG für Eigenversorger oder in Ausnahmefällen möglich. Dazu gelten die Richtlinien gemäss dem Merkblatt/Vereinbarung vom 18. Mai 2016.

Es ist zu beachten, dass vor dem Bezug mit dem Brunnenmeister Kontakt aufzunehmen ist und das Anschlussgesuch bei Notfall für einen provisorischen Anschluss eingereicht werden muss.

Kontakt

Bei Fragen steht Ihnen unser Brunnermeister zur Verfügung.

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