Meldung Zählerstand

Mit dem Online-Formular unter der Rubrik Zählerablesung / Meldung Zählerstand können die Wasserbezüger den aktuellen Zählerstand ihrer Wasseruhr direkt übermitteln. Es sind folgende Punkte zu beachten:

 

  • Meldungen nehmen wir jeweils vom 10. Dezember bis 31. Dezember elektronisch übermittelt entgegen.
  • Abzulesen sind auf der Wasseruhr der aktuelle Zählerstand sowie die Nummer der Wasseruhr.
  • Meldung der Daten per Online-Formular auf unserer Website (Rubrik Zählerablesung / Meldung Zählerstand). Zuerst muss die Nummer der Wasseruhr eingegeben werden. Nach vollständiger Erfassung wird ein Bestätigungsmail versandt.
  • Abonnenten mit einer neuen Wasseruhr mit Smart Meter können auf die Meldung des Wasserzählerstandes verzichten.
  • Bei Eigentümerwechsel ist auch eine elektronische Meldung im Verlaufe des Jahres möglich.

 Besten Dank für die aktive Mithilfe!

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Auswechslung Wasseruhren 

Wie viele andere Energie- und Wasserversorgungsunternehmen in der Schweiz ersetzt auch die Wasser­versorgung Grosswangen AG aktuell alle herkömmlichen Wasserzähler im Versorgungsgebiet durch intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter. Diese übermitteln den Zählerstand automatisch an die Wasserversorgung Grosswangen AG. 

Die Zähler werden laufend vom Brunnenmeister Herbert Waldispühl und seinem Stellvertreter Roger Bösch ausgewechselt. Da die meisten Wasserzähler nicht frei zugänglich sind, sind wir darauf angewiesen, dass die Hausbewohner unsern Mitarbeitern Herbert Waldispühl oder Roger Bösch Zugang zum Wasserzähler gewährleisten. Es wird vorgängig einen Termin vereinbart.

Bei Unklarheiten ist der Brunnenmeister zu kontaktieren. 

 

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Wasserqualität der Wasserversorgung Grosswangen AG

 

Aktuelle Information per Oktober 2023 zur Wasserqualität:

Bericht über die Wasserqualität der WV Grosswangen AG 

 Regelmässig informieren wir über unsere Wasserqualität im Wanger Blättli. 

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Neuer Brunnenmeister Stellvertreter

Seit Mitte Jahr 2019 ist Roger Bösch, Oberdorf 11, der stellvertretende Brunnenmeister der Wasserversorgung Grosswangen AG. Roger Bösch ergänzt das Team mit seiner Erfahrung als Mitarbeiter des Werkhofes und als ortskundige Person bestens.


Neues Wasserversorgungsreglement der Wasserversorgung Grosswangen AG (Gesamtrevision)

Das bisherige Wasserversorgungs-Reglment stammt aus dem Jahre 2005 und entspricht den heutigen Anforderungen nicht mehr in allen Teilen. Daher hat sich der Verwaltungsrat entschieden, das Reglement vollständig zu erneuern und das Gebührensystem anzupassen. 

An der Generalversammlung der Aktiengesellschaft vom 15. November 2017 und der Gemeindeversammlung vom 27. November 2017 wurde das neue Reglement genehmigt. Somit kann dies per 1.1.2018 in Kraft treten.  Die neuen Reglemente und Vollzugsverordnungen finden Sie hier.


Wasserbezug ab Hydrant

 

Leider wurde vermehrt festgestellt, dass ohne Information an den Brunnenmeister oder Bewilligung der Wasserversorgung Trinkwasser direkt ab Hydrant bezogen wurde.

Fehlmanipulationen an Hydranten sind aus Sicht der Wasserversorgung nicht zu verantworten. Es besteht ein grosses Sicherheitsrisiko aufgrund Trinkwasserverschmutzung (falls bei Bezug keine Systemtrenneinrichtung / Rückschlagventil eingebaut wird).

Zudem kann bei Fehlmanipulationen ein unkontrollierter Druckverlust zu Leitungsbrüchen führen. Ebenso können Beschädigungen an Übergangsverschraubungen bei einem Ernstfall der Feuerwehr zu einem verheerenden Zeitverlust führen.

Ein unbewilligter Wasserbezug ohne Wasseruhr geht in die Kategorie Diebstahl und kann verzeigt werden.

Grundsatz (Art. 81 / 182 / 54 Wasserversorgungsreglement, Art. 4 Vollzugsverordnung vom 18.08.2017):

Der Wasserbezug ab Hydrant ist grundsätzlich verboten.

Die Wasserentnahme ab Hydrant steht nur der Feuerwehr zu.

Alle andern Wasserbezüge ab Hydrant sind bewilligungspflichtig. Ausnahmen werden nur auf Gesuch hin durch den Brunnenmeister und den Verwaltungsrat der Wasserversorgung bewilligt.